Insoweit erfahrene Fachkraft im Rahmen des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung (§8a SGB VIII)
Wer kann eine Fachberatung in Anspruch nehmen?
Alle Mitarbeiter in Jugendhilfeeinrichtungen (z.B. Kindertagesstätten), Bildungseinrichtungen (z.B. Schulen) und Gesundheitswesen (z.B. Ärzte, Pflegepersonal, Hebammen) im Landkreis Saarlouis.
Im Übrigen können alle Personen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, auf das Angebot zugreifen.
Wer führt die Fachberatung durch?
Die Aufgabe wird im Auftrag des Jugendamtes durch qualifizierte Fachkräfte der Lebensberatung Lebach wahrgenommen.
Welche Voraussetzungen müssen vorliegen?
Die Vermutung einer Kindeswohlgefährdung reicht aus, um eine Beratung zu erhalten. Durch die Beratung erfolgt eine Gefährdungseinschätzung und gegebenenfalls die Entwicklung eines Hilfekonzeptes.
Bei Inanspruchnahme dieser Leistung entstehen keine Kosten.
Wie stelle ich Kontakt zu einer Insoweit erfahrenen Fachkraft her?
Der einfachste Weg ist, telefonisch Kontakt mit der Beratungsstelle aufzunehmen.
Unsere Telefonnummer lautet : 06881 - 4065